Honorar.
In Österreich unterscheidet sich die Anwaltsvergütung deutlich vom US-Modell, bei dem die Bezahlung oft prozentual am Streitwert ausgerichtet ist. Das österreichische Recht verbietet solche "quota litis" Vereinbarungen als sittenwidrig. Dieses Verbot dient dazu, die Interessen des Anwalts und des Mandanten klar zu trennen. Es ermöglicht dem Anwalt, sich unvoreingenommen für die Belange des Klienten einzusetzen, ohne von der Höhe des Streitwerts beeinflusst zu werden.
Bei der Honorarvereinbarung gilt Vertragsfreiheit, solange sie nicht sittenwidrig ist oder gegen Konsumentenschutzgesetze verstößt. In der Praxis stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Die häufigsten Modelle sind:
Gesetzliche Tarife
Stundenbasierte Abrechnung
Pauschale
Beachten Sie, dass zusätzliche Kosten wie Gerichtsgebühren oder Auslagen z.B. für Experten separat abgerechnet werden. Im Falle eines Rechtsstreits gilt häufig das "Verliererprinzip", d.h., der unterlegene Teil muss die Kosten der gegnerischen Seite tragen.
Für eine Einschätzung der anfallenden Kosten ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, in dem wir die für Sie optimale Abrechnungsart festlegen können.
Transparente Honorare.
Gesetzliche Tarife
Wir sind davon überzeugt, dass das detaillierte und jahrhundertealte System der gesetzlichen Tarife das fairste Modell der Anwaltshonorierung dar. Im Vergleich zu anderen Abrechnungsmodellen wie dem Stundensatz minimiert es das Risiko, überproportional für weniger effiziente Anwaltsleistungen bezahlen zu müssen. Es sorgt dafür, dass die Entlohnung besser der tatsächlichen Komplexität und Bedeutung des Falls angepasst ist. Zu nennen sind hier vor allem das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Das österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz dient als eine staatliche Regelung zur Festlegung der Honorare von Anwälten. Dabei folgt das Gesetz zwei zentralen Prinzipien:
Erstens listet es eine Reihe von standardisierten Tätigkeiten auf, die im Rahmen eines Rechtsstreits ausgeführt werden können, wie beispielsweise mündliche Verhandlungen und schriftliche Eingaben. Diese Tätigkeiten werden je nach Umfang und Komplexität unterschiedlich bewertet. Das Gesetz macht sogar Unterscheidungen zwischen "streitigen" und "außerstreitigen" Angelegenheiten sowie zwischen verschiedenen Instanzen. Für manche Tarifposten ist eine Pauschale vorgesehen (z.B. für Briefe und Schriftsätze), egal wie viel Zeit aufgewendet wird, andere sehen eine zeitabhängige Abrechnung vor (z.B. für Besprechungen und Verhandlungen).
Der wesentliche Unterschied zur Vereinbarung eines Stundensatzes für Sie ist, dass Sie Tätigkeiten wie eine erforderliche Recherche oder das Aktenstudium nicht bezahlen, sondern nur die im Gesetz angeführte Tätigkeit, also das Ergebnis.
Zweitens hängt die Höhe des Kostenersatzes nicht nur von der Art der anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch von der Bedeutung des jeweiligen Falls ab. Der Streitwert des Falls dient als Bemessungsgrundlage für die Honorierung. Dabei haben Verfahren vor höheren Gerichten tendenziell einen höheren Streitwert und sind somit teurer. In manchen Fällen kann der Kläger den Streitwert festlegen, wobei der Beklagte die Möglichkeit hat, diesen Wert zu bestreiten.
Ein Beispiel für die Anwendung des österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetzes (Stand ab 05/2023) könnte wie folgt aussehen:
Angenommen, Sie benötigen Unterstützung bei einer Angelegenheit mit einem Streitwert von 3.000 €. Ein Brief vom Anwalt an die Gegenseite würde 33,84 € inklusive Umsatzsteuer kosten (TP 6).
Ein 10x höherer Streitwert bedeutet allerdings nicht 10x mehr Kosten: Bei einem Streitwert von 30.000 € würde ein Brief vom Anwalt an die Gegenseite 176,40 € inklusive Umsatzsteuer kosten (TP 6).
Wie Sie sehen, skaliert das Honorar des Anwalts mit dem Streitwert der jeweiligen Angelegenheit. Dies spiegelt die höhere Verantwortung und potenzielle Haftung wider, die mit Fällen von größerer finanzieller Bedeutung einhergehen. Dadurch wird ein Gleichgewicht geschaffen, das sowohl die Interessen des Anwalts als auch die des Mandanten berücksichtigt. Im Gegensatz zu einem reinen Stundensatzmodell bietet das RATG somit eine gewisse Vorhersehbarkeit und Fairness, indem es sicherstellt, dass die Anwaltskosten im Verhältnis zum wirtschaftlichen Interesse des Falls stehen.
Auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (dem Streitwert) sieht das österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für die meisten Fälle eine spezifische Bewertung vor, die eine faire Honorierung sicherstellt.
Wie viel die Vertretung in Summe kosten wird, lässt sich in den meisten Fällen nicht vorhersagen, weil der notwendige Aufwand von einer Vielzahl an Faktoren, insbesondere auch der Reaktion der Gegenseite oder den Vorgaben des Gerichts abhängt. Generell lässt sich daher nur sagen, dass das Honorar – wie bei allen Dienstleistungen – mit dem erforderlichen Aufwand korreliert. Wir verstehen, dass diese Unvorhersehbarkeit des Honorars einen Vertrauensvorschuss uns gegenüber erfordert. Daher können wir Ihnen folgendes garantieren: Es ist unsere Hauptaufgabe als Rechtsanwälte, im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgaben die bestmögliche Vertretung sicherzustellen. In diesem oft komplexen Gefüge ist es unser Ziel, die rechtlichen Ansprüche unserer Mandanten effektiv durchzusetzen und dabei gleichzeitig immer auch die Wirtschaftlichkeit zu bedenken. Wenn wir der Meinung sind, dass in Ihrem Fall mehr Kosten als Nutzen entstehen, dann werden wir Ihnen dies mitteilen und von einem Rechtsstreit abraten – auch wenn wir damit ein Mandat gar nicht erst bekommen.
Stundensatz
Wir stehen der Idee einer rein zeitbasierten Beurteilung der Qualität anwaltlicher Dienste skeptisch gegenüber. Unsere Kritik beruht auf der Überzeugung, dass die Komplexität der juristischen Arbeit sich nicht nur in Stunden und Minuten bemessen lässt. Tatsächlich riskiert eine solche, auf genaue Zeiterfassung ausgerichtete Verrechnungsmethode, dass die qualitative Dimension der Arbeit in den Hintergrund tritt. Hierunter fallen wichtige Aspekte wie das frühzeitige Erkennen der Schlüsselfaktoren eines Falles, das Formulieren einer wirksamen juristischen Strategie und die Anwendung spezifischer juristischer Kreativität.
Zudem birgt die Orientierung an "billable hours" die Gefahr, dass Anwälte geneigt sein könnten, mehr Zeit als nötig in Aufgaben zu investieren, um ihre Rechnungen zu erhöhen. Dies steht im Widerspruch zum Interesse der Mandanten, die nicht nur auf kosteneffiziente, sondern auch auf zeitnahe Lösungen angewiesen sind. So könnten Mandanten letztlich mit höheren Kosten belastet werden und wertvolle Zeit verlieren.
Ein Beispiel für die Anwendung eines Stundensatzes von 480 € inklusive Umsatzsteuer könnte so aussehen:
Angenommen, Ihr Anwalt arbeitet zu einem Stundensatz von 480 € inkl. USt., und er benötigt 15 Minuten, um einen Brief zu verfassen. Die Kosten für diesen Brief würden dann 120 € betragen (480 €/60 Minuten x 15 Minuten). In einem anderen Szenario könnte der Anwalt jedoch eine ganze Stunde oder sogar länger benötigen, um den Brief zu verfassen, was dann 480 € oder mehr kosten würde.
Der entscheidende Nachteil hierbei ist, dass Sie als Mandant keine Kontrolle über den Zeitaufwand haben. Der Anwalt könnte für eine Aufgabe, die objektiv nur geringen Aufwand erfordert, eine unverhältnismäßig lange Zeit in Anspruch nehmen, was die Kosten erheblich in die Höhe treibt.
Ein weiterer Nachteil des Stundensatz-Modells ist, dass es keine Rücksicht auf den Streitwert nimmt. Das heißt, die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit können in keinem sinnvollen Verhältnis zum wirtschaftlichen Vorteil stehen, den Sie als Mandant aus dem Rechtsstreit ziehen. Ein einfacher Brief in einem Fall mit einem Streitwert von 5.000 € könnte Sie dann genauso viel kosten wie in einem Fall mit einem Streitwert von 50.000 €, obwohl die wirtschaftliche Bedeutung der beiden Fälle völlig unterschiedlich ist.
Die Metapher von Bertolt Brecht über den Gärtner, der einen Baum so lange beschneidet, bis nichts mehr übrig ist, dient als illustratives Beispiel für dieses Dilemma. Sie betont, dass mehr Arbeitszeit nicht unbedingt bessere Ergebnisse liefert und manchmal sogar schadet.
Unser Standpunkt gegen den Einsatz von Stundensätzen beruht daher auf der Prämisse, dass "weniger mehr ist". In anderen Worten: Qualität sollte über Quantität stehen. Der Fokus sollte auf der Bereitstellung erstklassiger Dienste liegen, statt auf der reinen Anhäufung von Arbeitsstunden. So vermeiden wir das Risiko, dass Mandanten letztendlich mehr zahlen für weniger Wert.
Es gibt natürlich Fälle, die sich nicht einfach in die vom gesetzlichen Tarif vorgesehenen Schemata einordnen lassen. In solchen Ausnahmesituationen sind wir trotz unserer grundsätzlichen Kritik am Stundensatzmodell bereit, eine Vereinbarung auf dieser Basis zu treffen. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz: Wir informieren unsere Mandanten im Voraus so genau wie möglich über den voraussichtlichen Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten. So können wir sicherstellen, dass die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant auch in solchen Fällen von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis geprägt ist.
Pauschale
Das Pauschalhonorar mag auf den ersten Blick als eine attraktive Option erscheinen, weil es dem Mandanten eine scheinbare finanzielle Sicherheit bietet. Es suggeriert, dass die Kosten des gesamten Verfahrens von Anfang an transparent und planbar sind. Doch in der Praxis erweist sich dieses Modell oft als unzureichend und problematisch.
Der wesentliche Knackpunkt ist, dass der tatsächlich erforderliche Arbeitsaufwand eines Rechtsanwalts in vielen Fällen im Vorfeld nur schwer abzuschätzen ist. Obwohl Durchschnittswerte und Erfahrungswerte eine Orientierung bieten können, bleibt jedes Mandat einzigartig. Das Prozessverhalten der Gegenseite, die Anzahl der notwendigen Verhandlungstermine und der Umfang eventueller Beweisaufnahmen können höchst variabel sein und jegliche vorab getroffene Kalkulation obsolet machen.
Selbst bei scheinbar „klar abgegrenzten“ Tätigkeiten, wie der Erstellung eines Kaufvertrages, können unvorhersehbare Herausforderungen auftreten, die den tatsächlichen Arbeitsaufwand erheblich steigern. Zum Beispiel könnten unklare oder komplizierte Eigentumsverhältnisse zusätzliche Recherchen und Anpassungen des Vertrags erforderlich machen. Ebenso könnte die Notwendigkeit entstehen, besondere Klauseln zu formulieren, die den Interessen beider Parteien gerecht werden und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ferner können Verzögerungen durch die andere Vertragspartei oder deren Rechtsvertreter den Prozess in die Länge ziehen und zusätzliche Anpassungen und Verhandlungen erfordern.
Darüber hinaus schließt das Pauschalhonorar keine eventuellen zusätzlichen Kosten ein, die im Laufe des Verfahrens anfallen könnten. Damit besteht die Gefahr, dass der Mandant trotz einer scheinbaren Kostentransparenz am Ende mit unerwarteten Zusatzkosten konfrontiert wird.
Aus diesen Gründen raten wir in der Regel von der Vereinbarung eines Pauschalhonorars ab, es sei denn, der Leistungsumfang lässt sich eindeutig und zuverlässig im Voraus bestimmen. In den meisten Fällen bietet eine leistungs- oder zeitbasierte Vergütung eine gerechtere und flexiblere Lösung sowohl für den Mandanten als auch für den Rechtsanwalt.
Gerne erörtern wir die spezifischen Umstände Ihres Falls persönlich mit Ihnen, um die bestmögliche Honorarvereinbarung zu finden.
Kostenersatz im Zivilverfahren
Im Rahmen von streitigen und bestimmten außerstreitigen Verfahren ist es in der Regel so, dass der "Verlierer" dem "Gewinner" die Kosten erstatten muss. Die Idee dahinter ist, dass jemand, der einen berechtigten Anspruch durchsetzt oder abwehrt, nicht die gesamten Vertretungs- und Verfahrenskosten selbst tragen soll. Bei einem Teilerfolg wird dementsprechend nur ein anteiliger Kostenersatz fällig.
Der Kostenersatz, der vom Gericht festgelegt wird, basiert auf dem RATG ergänzt um einen sogenannten Einheitssatz. Das ist ein prozentualer Aufschlag auf die im Prozess erbrachten Leistungen, wie Schriftsätze und Verhandlungen. Das ist wichtig zu wissen, denn wir verrechnen unserem Mandanten gegenüber die Einzelleistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), wie Briefe und Telefonate, nach tatsächlichem Aufwand und nicht als prozentualen Aufschlag. Dadurch kann der vom Gegner zu leistende Kostenersatz von dem tatsächlich von Ihnen zu zahlenden Honorar abweichen.
Beachten Sie auch, dass wir unser Honorar laufend abrechnen, der Kostenersatz allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass die finanzielle Belastung zunächst bei Ihnen liegt, bis der Kostenersatz rechtskräftig festgestellt und durch den Gegner beglichen wurde.
Es ist ebenfalls möglich, dass Sie dem Gegner Kostenersatz leisten müssen, falls Sie im Verfahren unterliegen. Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Gespräch über den Kostenersatz in Ihrem speziellen Fall auf.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen eine sehr hilfreiche Absicherung sein. Sie trägt oft nicht nur die Kosten für Ihren Rechtsanwalt, sondern auch andere mit dem Rechtsstreit verbundene Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise Gerichtsgebühren oder die Kosten für Sachverständigengutachten. Sollten Sie in einem Rechtsstreit unterliegen, übernimmt die Versicherung in der Regel auch den Kostenersatzanspruch des Gegners, soweit dieser durch Ihren Vertrag abgedeckt ist. Damit bietet die Rechtsschutzversicherung einen wichtigen finanziellen Schutz.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Umständen nicht ausreicht, um das gesamte Anwaltshonorar abzudecken. Je nach vertraglich vereinbarter Deckungssumme und möglichen Streitwertobergrenzen könnte ein Differenzbetrag verbleiben, den Sie selbst tragen müssen.
Des Weiteren sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die Versicherung in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens leistet. Dies bedeutet, dass Sie in der Zwischenzeit die Kosten vorstrecken müssen. Es ist daher ratsam, Ihre finanzielle Situation im Voraus zu klären und entsprechend zu planen.
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um diese und andere Fragen im Detail zu besprechen.
Das Erstgespräch
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei uns das Erstgespräch nicht kostenlos ist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vorfeld vereinbart. Wir erbringen bereits im Rahmen der Erstberatung eine fachkundige Leistung, die nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) abgerechnet wird. Dies gilt auch für erste Telefonate oder E-Mail-Korrespondenzen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, für die Erstberatung ein Zeit- oder Pauschalhonorar mit uns zu vereinbaren.
Wir verstehen, dass kostenlose Erstgespräche in manchen Fällen wünschenswert sind. Jedoch erfordert eine qualifizierte Rechtsberatung, auch in der ersten Konsultation, eine genaue Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Fall, was sowohl Zeit als auch Expertise erfordert. Diese professionelle Dienstleistung ist entsprechend zu honorieren.
Wir möchten Ihnen darüber hinaus zu bedenken geben, dass es in bestimmten Situationen der klügste Rat sein kann, ein Verfahren erst gar nicht einzuleiten. In einem kostenlosen Erstgespräch wäre es uns jedoch aufgrund von Haftungsfragen nicht möglich, eine derart weitreichende Empfehlung auszusprechen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Qualität ihren Preis hat. Der Spruch "Wer billig kauft, kauft teuer" trifft auch im Bereich der Rechtsberatung zu.
Für umfassende, sorgfältige Beratung, die sämtliche Risiken und Optionen berücksichtigt, ist eine entsprechende Honorierung nicht nur fair, sondern letztlich auch in Ihrem eigenen Interesse. Wir stehen für eine transparente, kompetente und verantwortungsbewusste Mandatsführung. In einem persönlichen Gespräch können wir alle Details klären und den besten Weg für Ihre spezielle Situation finden.
Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich bietet im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ (EAA) bietet ein erstes und kostenloses Orientierungsgespräch an. Details dazu finden Sie hier.