Leistungen.

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Österreich ist eine umfassende und gründliche Reise, die weit über das Studium der Rechtswissenschaften hinausgeht. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums durchlaufen angehende Anwälte eine intensive fünfjährige Ausbildung, die sowohl bei Gericht als auch in Anwaltskanzleien absolviert wird. Diese praxisorientierte Ausbildung ermöglicht es uns, ein breites Spektrum an Rechtsgebieten zu erforschen und zu verstehen. Durch diese umfassende Ausbildung sind wir in der Lage, unsere Mandanten kompetent und effektiv in allen Rechtsfragen zu unterstützen.

Im Laufe der Zeit und durch die fortlaufende akademische sowie praktische Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsgebieten, kristallisieren sich bestimmte Fachbereiche heraus, die unsere besondere Aufmerksamkeit und Interesse gewinnen. Die intensive Beschäftigung mit diesen Gebieten führt zur Spezialisierung, die es uns ermöglicht, tiefergehende Expertise und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Die Spezialisierung ist ein natürlicher Prozess, der durch die tägliche Praxis und die kontinuierliche Weiterbildung gefördert wird.

In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen unsere Spezialgebiete vorstellen, in denen wir durch langjährige Erfahrung und fortlaufende Weiterbildung eine herausragende Expertise erworben haben. Unser Ziel ist es, Ihnen durch unsere spezialisierten Dienstleistungen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten.

Unsere Spezialgebiete.

Immobilienrecht & Verträge

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Immobilienrecht, von Miet- und Pachtrecht bis zu Bauträgerprojekten, und bietet umfassende Expertise in allen Liegenschaftsfragen. Wir betreuen Sie kompetent in jedem Bereich, vom Schrebergarten bis zum Stadtpalais. Im Vertragsrecht setzen wir auf Klarheit, Qualität und vermeiden Interessenkonflikte durch Einzelvertretung, um potenzielle Streitigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Verfassung & Verwaltung

Diese Bereiche sind unzertrennlich, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Bürgerrechte gegenüber dem Staat geht. Unsere umfassende Erfahrung, insbesondere in komplexen Angelegenheiten vor den Höchstgerichten, qualifiziert uns als Ihren zuverlässigen Partner. Ob Baurecht, Umweltrecht oder die Durchsetzung von Grundrechten - Sie können sich auf unsere Expertise verlassen.

Zivilprozesse

Das Prozessieren vor Gericht ist die hohe Kunst unseres Berufs und unsere Leidenschaft! Von A wie 'Abmahnungen' bis Z wie 'Zwangsvollstreckung', durch unsere jahrzehntelange Erfahrung führen wir Sie kompetent und effizient durch alle prozessualen Phasen. Von vorausschauender Beratung über strategisches Beweismanagement bis hin zu wirtschaftlich sinnvollem Konfliktmanagement - wir haben alles im Blick.

Scheidungen & Familienrecht

Unsere Kanzlei ist auf Scheidungen spezialisiert und legt großen Wert auf die Zukunft der Familie. Wir streben stets eine konstruktive Kommunikation auch nach der Trennung an. Unser Team unterstützt Sie umfassend bei Unterhalt, Vermögensaufteilungen und allen relevanten Angelegenheiten, um eine faire und nachhaltige Lösung zu erreichen.

Erbrecht

Da Immobilienvermögen oft Generationen überdauert, ist gerade hier vorausschauendes Planen über den Tod hinaus unerlässlich. Erbrecht ist somit nicht nur Nachlassregelung, sondern auch Zukunftsplanung. Ob es um die Planung Ihrer Erbfolge geht oder um die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche, mit unserer Expertise stehen wir Ihnen in allen Fragen von Testament bis Nachlassverwaltung zur Seite.

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht bieten wir umfassende Beratung für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wir legen besonderen Wert darauf, die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten mit rechtlicher Expertise zu unterstützen und zu sichern. Dabei betrachten wir Recht und Wirtschaft als untrennbare Faktoren, um nachhaltige Erfolge für unsere Mandanten zu erzielen.
Entdecken Sie die Vielfalt unserer juristischen Kompetenzen.

Tätigkeitsfelder im Detail.

Immobilienrecht & Verträge

Das Immobilienrecht ist ein facettenreiches Spezialgebiet, das tief in die Wurzeln des rechtlichen Denkens und der menschlichen Zivilisation eingreift. Die Idee des Eigentums, die bis in die Anfänge der rechtlichen Überlegungen zurückreicht, ist ein Kernaspekt des Immobilienrechts. Es wird oft humorvoll bemerkt, dass der Ursprung allen Übels möglicherweise der Steinzeitmensch war, der einen Zaun um seine Höhle errichtete.

Unsere Kanzlei hat eine lange und reiche Tradition in der Praxis des Immobilienrechts, die bis in die 1950er Jahre zurückreicht, als wir mit der Verwaltung von Immobilien begannen. Diese Tradition setzten wir mehrere Jahrzehnte fort, bis wir diesen Geschäftszweig vor wenigen Jahren verkauften. Ebenfalls über Jahrzehnte hinweg haben unsere Anwälte zentrale Rollen in Haus- und Grundbesitzervereinigungen übernommen, unter anderem als Präsident des niederösterreichischen Verbandes.

Unsere Expertise ist besonders ausgeprägt, wenn es um Grundstücke, Häuser und Wohnungen geht. Die Bereiche Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentum, Baurecht, Bauvertrags- und Bauträgerrecht sind unsere Spezialitäten. Wir schätzen den Begriff der "Realität" im Kontext des Immobilienrechts, der von dem lateinischen Wort "res" für Sache abgeleitet ist. Dieser Begriff unterstreicht die sinnliche Präsenz und konkrete Greifbarkeit der Materie, im Gegensatz zu rein fiktiven Konstruktionen, die oft in juristischen Diskursen anzutreffen sind.

Die besondere "Be-greif-barkeit" des "dinglichen Rechts" wird bei den sogenannten "unbeweglichen" Sachen noch verstärkt. Immobilien sind einerseits dauerhaft, da sie "unverbrauchbar" sind, wie es unser allgemeines bürgerliches Gesetzbuch formuliert, und andererseits nicht beliebig vermehrbar, wie die Konsumgüter des industriellen Zeitalters. Ihre Unvergänglichkeit und Nichtreproduzierbarkeit verleihen ihnen den besonderen Reiz "wahrer Werte". Die tiefe Verbindung des Menschen zu diesen Realitäten zeigt sich nicht nur in den beträchtlichen finanziellen Investitionen, die er im Laufe seines Lebens tätigt, sondern auch in ihrer fundamentalen Verankerung im historisch-kulturellen Bewusstsein.

Unser Interesse am Immobilienrecht erstreckt sich auf alle Erscheinungsformen von Immobilien: von Grundstücken in ihren verschiedenen Widmungszusammenhängen bis hin zu den darauf errichteten Gebäuden, ob sie nun grundlegende Wohnbedürfnisse erfüllen oder als Investitions- und Vermögenssicherung dienen. Die rechtliche Regelung ist sowohl für den Schrebergarten in der Vorstadt als auch für das repräsentative Stadtpalais von Bedeutung. Zinshäuser, modernes Wohnungseigentum in großen Anlagen und das Baurecht als Möglichkeit der Duplizierung von Immobilien bilden unser Betätigungsfeld im Immobilienrecht.

Zivilprozesse

Die Welt des Zivilprozessrechts ist komplex und erfordert eine fachkundige, erfahrene und strategisch denkende Rechtsvertretung. Unsere Leidenschaft ist es, Sie und Ihre Interessen in diesem speziellen Rechtsgebiet zu vertreten. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Phasen des Zivilprozesses. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung und fundiertes Wissen im Zivilprozessrecht, um Ihre Rechte effektiv zu schützen und durchzusetzen. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, und wir setzen alles daran, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

In jedem Fall behalten wir stets die Wirtschaftlichkeit im Blick und beraten Sie umfassend über die Erfolgsaussichten sowie die Risiken, die mit einem Rechtsstreit verbunden sind. Unsere Integrität und Ihr bestmögliches Ergebnis stehen für uns an erster Stelle. Daher schrecken wir auch nicht davor zurück, Ihnen den Rat zu erteilen, von einer Klage abzusehen, wenn dies unter den gegebenen Umständen die klügste und wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung ist – selbst wenn das bedeutet, dass wir einen Auftrag verlieren. Unsere Priorität ist es, Ihre Interessen zu schützen und Sie auf dem Weg zu einer effektiven und effizienten Lösung Ihrer rechtlichen Herausforderungen zu begleiten.

Unsere Leistungen im Überblick:

1. Erstberatung und Einschätzung Ihres Falles:
- Analyse des Sachverhalts
- Klärung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie für Ihren Fall

2. Außergerichtliche Vertretung:
- Verhandlungen mit der Gegenseite zur Erzielung einer gütlichen Einigung
- Verfassen und Beantworten von außergerichtlichen Schreiben

3. Gerichtliche Vertretung:
- Einreichung von Klagen, Anträgen und Rechtsmitteln
- Vertretung in mündlichen Verhandlungen
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen

4. Nachbereitung des Prozesses:
- Überwachung der Urteilsvollstreckung
- Beratung hinsichtlich möglicher weiterer Schritte

5. Kontinuierliche Kommunikation und Transparenz:
- Regelmäßige Updates zum Stand Ihres Falles
- Klare und verständliche Erläuterung aller rechtlichen Aspekte

Unser Ziel ist es, die besten Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen, sei es durch eine außergerichtliche Einigung oder durch eine erfolgreiche gerichtliche Vertretung. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation sowie eine transparente Kostenstruktur.

Die langjährige Erfahrung unseres Teams im Zivilprozessrecht, kombiniert mit einer engagierten und mandantenorientierten Herangehensweise, macht uns zu Ihrem zuverlässigen Partner im Rechtsstreit. 

Erbrecht

Das menschliche Bewusstsein zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, über die eigenen zeitlichen Grenzen hinaus zu denken. Diese philosophische Betrachtung führt uns zu einem unserer juristischen Spezialgebiete: dem Erbrecht. Insbesondere Eigentümer von Immobilienvermögen, das als das Unvergänglichste gilt, müssen notwendigerweise über den Tod hinaus denken, da Häuser und Grundstücke oft ihre Besitzer überdauern. Wer sich durch den Erwerb von Immobilien langfristig bindet, hat meist mehr als nur die eigenen egoistischen Interessen im Blick.

Der Gesetzgeber setzt bestimmte Grenzen, die eine freie Verfügung über das eigene Vermögen über den Tod hinaus beschränken, um sicherzustellen, dass die Familie nicht gänzlich übergangen wird. Wir haben im Bereich des Erbrechts zwei Hauptaufgaben:

Vorsorgliche Planung

Trotz der vom Gesetzgeber den Notaren zugewiesenen Zwangskompetenzen bietet das Erbrecht ein weites Feld vielfältiger Tätigkeiten für den Rechtsanwalt. Die lange Geschichte unseres Unternehmens hat uns gelehrt, für unsere Klienten auch über die engen Grenzen der Generationen hinaus zu denken. Unsere Expertise im Erbrecht ermöglicht es uns, Ihre Interessen und Ihr Vermögen über den Tod hinaus zu schützen und zu sichern, und stellt sicher, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihr Vermögen genau so umgesetzt werden, wie Sie es beabsichtigen.

In diesem Kontext liegt die Aufgabe des Rechtsberaters darin, einerseits die gesetzlichen Schranken klar und bewusst zu machen und andererseits innerhalb dieses Rahmens die größtmögliche gewünschte Verfügungsfreiheit zu ermöglichen. Dies umfasst die Erstellung von Schenkungen auf den Todesfall, Testamenten zur Einsetzung anderer als der gesetzlichen Erben zur sogenannten Gesamtrechtsnachfolge und Legaten mit Einzelvermächtnissen, die nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich plausibel und durchsetzbar sind. Dies ist eine der Hauptaufgaben der Rechtsanwaltschaft, und nicht nur des Notariats.

Das Erbrecht birgt oft das Potenzial für familiäre Konflikte, insbesondere wenn Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen wurden. Solche Schenkungen können zu Streitigkeiten im Erbfall führen, weil sich bestimmte Familienmitglieder benachteiligt fühlen könnten. Das Pflichtteilsrecht ist somit ein wesentlicher Aspekt, der bei Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden muss. Es ist unsere Aufgabe, Streitigkeiten in der Familie präventiv entgegenzuwirken und eine gesetzeskonforme Vermögensübertragung zu gewährleisten. 

Vertretung von Erben:

Darüber hinaus sind wir auch zur Vertretung im Verlassenschaftsverfahren legitimiert, insbesondere (aber nicht nur!) dort, wo die theoretische Möglichkeit widerstreitender Interessen unter verschiedenen Anspruchsberechtigten besteht. Dies kann beispielsweise die Vertretung der Erben zur Wahrnehmung der Rechte derer umfassen, die nicht eingesetzt wurden und dennoch Ansprüche haben. Sollte es bereits zu Ungleichbehandlungen gekommen sein, ist es unsere Aufgabe, notfalls gerichtlich das Gleichgewicht wiederherzustellen. In solchen Prozessen ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, da die familiären Bindungen oft auf eine harte Probe gestellt werden und das Familiengefüge derart zerbrechen kann, dass die Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern nachhaltig gestört wird. Wir haben ein Auge darauf, die familiären Beziehungen so weit wie möglich zu schützen, während wir gleichzeitig die Interessen unserer Mandanten vertreten.

Gerne beraten wir Sie zu möglichen Ansprüchen und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere langjährige Erfahrung im Erbrecht ermöglicht es uns, Sie umfassend zu beraten und Sie durch den oft emotional belastenden Prozess der Vermögensübertragung zu begleiten. Mit unserer Expertise streben wir danach, Streitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen, und dabei die familiären Beziehungen so gut wie möglich zu bewahren.

Verfassung und Verwaltung

Die Rechtsordnung befasst sich nicht ausschließlich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Staatsbürgern, wie es im Privat- oder Zivilrecht der Fall ist. Eine der herausragenden, demokratischen und rechtsstaatlichen Aufgaben der Anwaltschaft besteht auch darin, die Interessen des Einzelnen gegenüber vorgeordneten und übergeordneten, durch die Verfassung eingesetzten Institutionen zu vertreten.

Selbst in einem aufgeklärten modernen Staat mit Gewaltenteilung besteht stets die Gefahr, dass staatliche Instanzen aus den Fugen geraten oder aus dem Ruder laufen, und somit in die Rechte des einzelnen Staatsbürgers eingreifen. Staatliche Rechtsakte können rechtswidrig sein, beispielsweise wenn ein individueller Bescheid oder eine generelle Verordnung dem Gesetz widersprechen, oder sogar Gesetze selbst verfassungswidrig sein können.

Eine wesentliche Facette der traditionellen Aufgabe der Rechtsanwälte, der Vertretung vor Gerichten, ist daher der Schutz des Einzelnen vor Übergriffen staatlicher Instanzen und die Wahrnehmung seiner Interessen im Verwaltungsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Dort wird geprüft, ob ein Fall vorliegt, in dem der Staat dem Individuum Unrecht getan hat – denn letztendlich soll nicht der Staatsbürger für den Staat, sondern der Staat für den Staatsbürger da sein.

Dies unterstreicht eine der wesentlichsten Funktionen der Anwaltschaft, ihre staatspolitische Funktion, die in der geschichtlichen Vergangenheit immer wieder Totalitarismus und Verabsolutierung falscher Macht verhindert hat. Die Bedeutung des "Öffentlichen" nicht aus den Augen zu verlieren und den Blick auf das Recht nicht auf das "Private" zu verkürzen, stellt eine der Hauptaufgaben eines richtig verstandenen anwaltlichen Selbstverständnisses dar.

Der Rechtsanwalt war und ist stets auch eine öffentliche Person, im Dialog mit der Öffentlichkeit, nicht nur als Einzelner oder als Kanzlei, wie die unsere, sondern auch als Standesorganisation und -vertretung in den Kammern, die immer wieder auch öffentlich Einfluss nehmen auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Unsere Expertise im Verfassungs- und Verwaltungsrecht ermöglicht es uns, Ihre Interessen effektiv gegenüber staatlichen Institutionen zu vertreten und für Ihre Rechte einzutreten, sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Der Bürger ist kein Bittsteller, sondern ein Rechteträger, der seine Rechte zwangsweise durchsetzen kann, wenn es erforderlich ist.

Unsere Anwälte bringen eine fundierte Qualifikation im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit. Durch ihre praxisnahe Ausbildung und berufliche Erfahrung, haben sie sich ein tiefgehendes Verständnis für die Komplexität von Grundrechten und Umweltschutz erarbeitet. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Anwendung und Verteidigung der Grundrechte. Die Ausbildungszeit unserer Anwälte beinhaltete auch die Beteiligung an politisch heiklen Verfahren, was ihre Kompetenz in diesem Rechtsgebiet weiter schärft. Ein markantes Beispiel ist die erfolgreiche Anfechtung von Teilen des § 78 StGB (Sterbehilfe) beim Verfassungsgerichtshof. Diese Erfahrungen ermöglichen es unseren Anwälten, sich effektiv für die Rechte unserer Mandanten einzusetzen und eine qualifizierte Beratung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu bieten. Mit ihrem Engagement für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sind sie bestrebt, die Interessen unserer Mandanten sowohl gegenüber staatlichen Institutionen als auch in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Ob es um Fragen des Baurechts, Umweltrecht oder die Durchsetzung von Grundrechten geht – Sie können sich auf unsere Expertise verlassen. Wir bieten eine fundierte Beratung und Vertretung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden. Unsere Anwälte sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung, um Ihnen eine qualifizierte und aktuelle Beratung zu bieten. Mit unserem Engagement für rechtliche Exzellenz streben wir danach, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und Sie durch die oft komplexen und herausfordernden Verfahren des Verfassungs- und Verwaltungsrechts zu führen.

Scheidungen & Familienrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf das komplexe Feld der Scheidungen spezialisiert, wobei unser Hauptaugenmerk stets auf dem Wohl der Familie und der Sicherung einer positiven Zukunft für alle Beteiligten liegt. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine konstruktive und offene Kommunikation auch nach der Trennung essentiell ist, um langfristig harmonische Beziehungen zu fördern und das Wohl der Kinder zu sichern. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung in sämtlichen Bereichen, die im Zuge einer Scheidung relevant werden können. Dazu zählen insbesondere Fragen des Unterhalts, die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie alle weiteren rechtlichen Angelegenheiten, die in diesem emotional aufgeladenen Prozess eine Rolle spielen können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine faire und nachhaltige Lösung zu erarbeiten, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und eine solide Grundlage für die Zukunft schafft. Wir setzen unser gesamtes juristisches Know-how und unsere Empathie ein, um Sie in dieser schwierigen Lebensphase bestmöglich zu unterstützen und zu beraten.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, der sich mit der Strukturierung, Verwaltung und Vertretung von Unternehmen befasst. Eine der bemerkenswerten Leistungen der österreichischen Gesetzgebung zu Beginn des dritten Jahrtausends war die Erweiterung des traditionellen Blicks auf das "Handelsrecht" nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) über den „Händler“ hinaus auf den „Unternehmer“ des nunmehrigen "Unternehmensrechts" im seit 2007 geltenden "Unternehmensgesetzbuch" (UGB).

Der Begriff des "Wirtschaftsanwalts" mag zwar weiterhin unklar umrissen sein, doch ist die Verbindung zwischen rechtlichen Entscheidungen und wirtschaftlichen Konsequenzen unbestreitbar. Jede rechtliche Entscheidung in der Unternehmensführung hat wirtschaftliche Auswirkungen, und umgekehrt werden juristische Berater meist dann in Anspruch genommen, wenn es um die Erringung und Absicherung wirtschaftlicher Vorteile geht.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Stadien des Gesellschaftslebens – von der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Errichtung bis hin zur Abwicklung der Gesellschaft. Wir verstehen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen, die mit verschiedenen Gesellschaftsformen einhergehen, sei es eine Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung der Komplementäre, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft, eine Genossenschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine Stiftung.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg und die Sicherheit Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie kompetent und umfassend, um sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensstruktur Ihren Zielen und Anforderungen entspricht. Unser Ziel ist es, Sie durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer Gesellschaft zu begleiten, Ihre Interessen zu vertreten und Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen zu unterstützen.

Unser tiefgehendes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen rechtlichen Entscheidungen und wirtschaftlichen Auswirkungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratungsphilosophie. Durch unsere langjährige Tradition und über 100-jähriges Bestehen haben wir die einzigartige Möglichkeit, die Konsequenzen und Auswirkungen von Entscheidungen über Generationen hinweg zu beobachten. Diese historische Perspektive und gesammelte Erfahrung ermöglichen es uns, eine zeitübergreifende Sichtweise auf die Herausforderungen und Chancen zu bieten, die sich unseren Mandanten stellen. Bei jeder Beratung lassen wir diese tiefgreifenden Einsichten in unsere Empfehlungen einfließen, um nicht nur rechtlich fundierte, sondern auch wirtschaftlich nachhaltige Lösungen zu bieten. Unsere Mandanten profitieren von dieser bewährten Expertise, die auf einer soliden Grundlage von historischem Wissen und zeitgemäßer Praxis beruht, um informierte und weitsichtige Entscheidungen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu treffen.

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