Party feiern im Krankenstand: Was ist erlaubt?
Der Krankenstand soll Mitarbeitern die Chance geben, sich von ihrer Krankheit zu erholen. Doch was passiert, wenn Sie währenddessen an einer Party teilnehmen? Ist eine Entlassung aus diesem Grund rechtens? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten.
OGH: Party trotz Krankmeldung nicht zwingend ein Entlassungsgrund
Ein aktuelles Urteil hat gezeigt, dass die Teilnahme an einer Feier während des Krankenstands nicht automatisch eine Entlassung rechtfertigt. Der Fall eines Gemeindebediensteten, der trotz Depression bei einer Party teilnahm, endete vor dem Obersten Gerichtshof, der eine Entlassung für ungültig erklärte (OGH 27.9.2023, 9 ObA 67/23b).
Ärztliche Anweisungen sind entscheidend dafür, ob Sie während einer Krankmeldung an einer Party teilnehmen dürfen. Im besagten Fall hatte der Arzt dem Patienten keine Einschränkungen erteilt – ein Umstand, der bei der rechtlichen Beurteilung eine wichtige Rolle spielte.
Insbesondere depressive Menschen können in Anbetracht dieser Entscheidung – mit Maß und Ziel – auch im Krankenstand eine Party feiern. In diesem Fall wird wohl eine nachteilige Beeinträchtigung des Heilungsverlaufs nicht gegeben sein.
Tipp:
Es kommt vorwiegend auf die ärztliche Anweisung an. Verordnet der Arzt keine Einschränkungen, ist das Feiern einer Party in bestimmten Fällen (!) zulässig. Beeinträchtigt die Teilnahme an der Party den Heilungsverlauf nachteilig, so könnte eine Entlassung dennoch zulässig sein.
Beweislast bei der Entlassung im Krankenstand trägt der Arbeitgeber
Die Beurteilung durch das Gericht betont, dass es auf den Nachweis ankommt, ob ein Verhalten die Genesung negativ beeinflusst. Sowohl das Oberlandesgericht Wien als auch der OGH wiesen darauf hin, dass das subjektive Empfinden des Arbeitgebers nicht ausschlaggebend ist.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, zu beweisen, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Heilungsverlauf beeinträchtigt hat. Diese Rechtsprechung stärkt die Position der Arbeitnehmer und definiert klare Beweislastregeln.
Fazit und Expertenrat
Der Umgang mit dem Krankenstand und der Teilnahme an sozialen Aktivitäten währenddessen ist ein komplexes Rechtsthema. Unsere Kanzlei bietet professionelle Beratung, um Sie in solchen Fällen zu unterstützen und Ihre Rechte zu wahren.
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