So sichern Sie sich Unterstützung nach den schweren Unwettern
Die schweren Unwetter der letzten Tage haben in vielen Teilen Niederösterreichs verheerende Schäden hinterlassen. Häuser und Wohnungen wurden überflutet, Autos beschädigt und unzählige persönliche Gegenstände zerstört. Für Betroffene stellt sich nun die Frage: Wie geht es weiter und wer übernimmt die Kosten für die Schäden?
Um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst, wie Sie Unterstützung erhalten und finanzielle Verluste minimieren können.
Schritt-für-Schritt: Was tun nach einem Hochwasserschaden?
1. Schäden gründlich Dokumentieren
Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, sollten Sie den Schaden so genau wie möglich festhalten. Dazu gehört:
- Fotografieren Sie alle betroffenen Bereiche, Möbel und beschädigten Gegenstände.
- Notieren Sie, wie hoch das Wasser in den Räumen stand und welche Flächen betroffen sind.
- Sammeln Sie Belege über beschädigte Wertgegenstände, wenn möglich.
Tipp:
Eine gute Dokumentation hilft Ihnen, Ansprüche bei der Versicherung oder dem Katastrophenfonds durchzusetzen.
2. Unverzügliche Schadenmeldung bei der Versicherung
Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung. Hier einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Eigenheimversicherung: Deckt Schäden an der Gebäudestruktur wie Wände, Dach oder Fenster.
- Haushaltsversicherung: Schützt bewegliche Gegenstände in Ihrem Haus, z.B. Möbel und Elektronik. Schäden an Gegenständen, die in einem Keller oder einer Garage am Boden aufbewahrt werden, sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Autoversicherung: Sollten auch Fahrzeuge betroffen sein, kann die Kaskoversicherung den Schaden decken.
Außergewöhnliche Naturkatastrophen, wie das aktuelle Hochwasser, sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung spezielle Katastrophenpakete enthält. Diese Pakete decken oft Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, allerdings sind die Leistungen häufig auf bestimmte Beträge begrenzt.
Neben den eigentlichen Schäden können auch die Kosten für Aufräumarbeiten bei der Haushalts- oder Eigenheimversicherung eingereicht werden.
3. Obliegenheiten beachten
In den Versicherungsverträgen gibt es oft bestimmte Pflichten, die Hauseigentümer erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dazu gehört unter anderem, dass das Haus regelmäßig gewartet wird. Schäden wie undichte Dächer, die nicht durch ein Unwetter verursacht wurden, sollten rechtzeitig behoben werden. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Problemen kommen, insbesondere wenn ein Sachverständiger der Versicherung den Zustand des Gebäudes prüft. Auch ist darauf zu achten, dass Gegenstände im Keller nicht direkt am Boden gelagert werden. Bei einem Wasserschaden, beispielsweise durch einen Rückstau aus dem Kanal, könnte der Versicherungsschutz sonst erlöschen.
Wer neue technische Anlagen wie Photovoltaik oder Wärmepumpen installiert, sollte diese umgehend bei der Versicherung melden, um sicherzustellen, dass sie im Schadensfall versichert sind. Darüber hinaus empfiehlt es sich, regelmäßig zu überprüfen, ob die vereinbarten Versicherungssummen dem aktuellen Wert des Hauses entsprechen. Ein Baumeister kann hierbei unterstützen, indem er die Kosten für einen möglichen Wiederaufbau nach einem schweren Unwetterschaden ermittelt.
Tipp:
Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung, welche Schritte Sie zu beachten haben und dokumentieren Sie dieses Gespräch (E-Mail-Bestätigung).
4. Versicherungsschutz anpassen
Die jüngsten Unwetter zeigen, wie wichtig es ist, gut abgesichert zu sein. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig und stellen Sie sicher, dass Hochwasserschäden ausreichend abgedeckt sind. Wenn nötig, können zusätzliche Katastrophenpakete hinzugefügt werden.
5. Hilfe durch den Katastrophenfonds
Sofern keine Versicherung für Hochwasserschäden hat oder die Versicherung den Schaden nicht zur Gänze deckt, können Betroffene finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes Niederösterreich beantragen. Diese Hilfe deckt Schäden, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. So funktioniert es:
- Formloser Antrag: Reichen Sie einen einfachen Antrag bei Ihrer Gemeinde ein.
- Notwendige Angaben: Geben Sie an, wie hoch das Wasser in den Räumen stand und wie groß die geschädigte Fläche ist. Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos zur Schadensdokumentation hinzu.
- Begutachtung durch Sachverständige: Bei Schäden über 20.000 Euro wird ein Sachverständiger des Landes den Schaden prüfen. Kleinere Schäden werden in der Regel ohne Gutachten bearbeitet.
Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html
5. Schäden an Gemeinschaftseigentum
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten bei Schäden an Gemeinschaftseigentum oder gravierenden Schäden in der Wohnung die Hausverwaltung kontaktieren, weil für solche Fälle in der Regel die Eigentümergemeinschaft verantwortlich ist.
6. Mietzinsminderung bei unbewohnbarer Wohnung
Wenn Ihre Wohnung oder der Parkplatz wegen Hochwasserschäden nur eingeschränkt nutzbar ist oder komplett unbewohnbar wird, besteht in der Regel das Recht auf Mietzinsminderung.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung. Es ist wichtig, dass Sie die Hausverwaltung umgehend schriftlich über die Schäden informieren und diese detailliert dokumentieren.
Wir unterstützen Sie gerne!
Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie gerne unter office@pdorf.legal oder +43 12 26 44 27. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Schadenfalles und leiten falls nötig rechtliche Schritte für Sie ein.
Über uns.
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